Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.
Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.
Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine ständige Aktualisierung des Fachwissens durch Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.
Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes?
Sind alle Angaben vollständig und plausibel?
Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.