Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.
Wenn Sie das Modul GG bereits absolviert haben, kann mit diesem Aufbaukurs (Modul BF) die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe erweitert werden.