Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist nun jeder, der eine Beförderungsgenehmigung benötigt, auch Strahlenschutzverantwortlicher. Für diese Personen, oder für zu bestellende Strahlenschutzbeauftragte, ist eine neue Fachkunde im Strahlenschutz (S8) erforderlich, die durch das Modul GG der bisherigen Fachkunderichtlinie und durch das neue Modul BF erworben werden kann.

Das Modul GG beinhaltet die Grundlagen für Fachgruppen mit geringem Anforderungsniveau und das Modul BF insbesondere Regelungen aus dem Gefahrgutrecht.

Dieser Strahlungsschutzkurs fasst beide Module zusammen, sodass die Fachkunde für die genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe hierdurch erworben werden kann.