Türen zwischen verschiedenen Gebäudeabschnitten sollten aus Gründen des Brandschutzes stets verschlossen werden. Rauchentwicklungen und Brände können sich bei geöffneten Türen schneller verbreiten und im schlimmsten Fall die Nutzung der Rettungs- und Fluchtwege verhindern.
Selbstschließende Brandschutztüren mit Feststellanlage sichern stets den Zugang zu Rettungs- und Fluchtwegen.
Die DIN-Norm 14677 beschreibt zudem die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als berechtigte Person zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten.
In der Einführung des Seminars erfahren Sie Schadensereignisse sowie Schadensursachen und die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes mit BetrSichV und den TRBS1203. Sie lernen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person kennen.
Den zentralen Schwerpunkt bilden Rechtsvorschriften zu Brandschutztüren und -toren sowie zu Feststellanlagen. Hier werden Zulassungen, Abnahme, Prüfung und Dokumentation mit Praxisbeispielen erörtert.
In einer Übung wird das Erlernte vom Brandschutzkonzept bis zur Abnahme einer T30 mit Feststellanlage vertieft. Eine schriftliche Abschlussprüfung und ein Rundgang im Haus der Technik schließen das Seminar ab.