Asbest wurde nach derzeitigem Erkenntnisstand in über 3600 verschiedenen Bauprodukten eingesetzt. Seit mehr als 20 Jahren muss jeder, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Produkten als Aufsichtsführender durchführt, die gesetzlich geforderte Sachkunde in einem TRGS 519-Lehrgang erworben haben. Die Gefahrstoffverordnung fordert beim Umgang mit Bauprodukten, in denen Asbest enthalten ist, die Einhaltung staatl. Arbeitsschutzvorschriften.