Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Der Arbeitgeber legt ferner die Voraussetzungen fest, welche die von ihm beauftragten Personen zu erfüllen haben (befähigte Personen).

Für diese Veranstaltung gelten folgende rechtliche Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); DGUV Vorschrift 1; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8; TRBS 1201