In beengten Arbeitsstätten müssen die Gefahrstoffkonzentration und der Sauerstoffgehalt der Luft durch Freimessen bestimmt werden. Auch bei abwassertechnischen Einrichtungen bestehen Risiken beim Auftreten von Faulgasen in Schächten, Kanälen und engen Räumen.
Die DGUV Regel 113-004 “Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen” schreibt für Personen, die mit dem Freimessen in engen Räumen, wie zum Beispiel Silos, Tanks, Schächten und Gruben, beauftragt werden, eine Sachkunde vor.