Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.

Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

EuP Elektrotechnisch unterwiesene Personen können einfache Wartungen oder Prüfungen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft vornehmen, wenn sie ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden sind.

Eine EFK Elektrofachkraft trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK).

Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.