Arbeitsschutzverantwortliche sind nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)  verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen durchzuführen.

Eine regelmäßige Bewertung der Arbeitsbedingungen wird von folgenden Vorschriften verlangt: BetrSichV, ArbStättV, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ oder TRBS 1111.

Das Seminar “Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)” vermittelt den Teilnehmern das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz. Sie erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen.