Zu Beginn des Seminars werden Hersteller- und Konformitätserklärungen begrifflich spezifiziert, anschließend werden die Verantwortlichkeiten zur Prüfung und Überwachung der Arbeitsmittel nach neuer BetrSichV erläutert.
Der Unterschied in der Definition von Änderungen und wesentlichen Veränderungen an/in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten wird verdeutlicht.
Anlagenkomponenten können jeweils nur auf Basis der einschlägigen Beschaffenheitsvorschriften gemäß der EU-Richtlinien, wie Druckgeräte-, Maschinen-, Niederspannungsrichtlinie, usw. in Betrieb genommen werden.
Zum Ende des Seminars wird die Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen der Anlagen und Komponenten in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem dargestellt.