Bei der Ausbildung von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen / Flüssiggasverbrauchsanlagen werden folgenden Lehrinhalte zu Grunde gelegt:
- Chemisch-physikalische Eigenschaften der Flüssiggase
- Anlagenkunde
- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
- Vorschriften/Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallverhütungsvorschriften)
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Rechtsfragen
Prüfung
Der Lehrgangsteilnehmer hat am Ende der Ausbildung in einer Prüfung seine Kenntnisse nachzuweisen.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und praktischen Test.