Gerd Siebenborn von der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) bringt es auf den Punkt und beschreibt, was bei einer Baugrunduntersuchung besonders geprüft werden sollte: „Die örtliche Situation muss bei der Planung eines Erkundungsprogramms berücksichtigt werden. Des Weiteren sollten die Zuwegungen zu den Aufschlusspunkten und die Standfestigkeit des Bohrplanums erfasst werden. Die Qualität der geotechnischen Erkundung hängt maßgeblich von der Fachkompetenz der ausführenden Unternehmen und des eingesetzten Personals ab. Die Fortbildungs- und Qualifikationsnachweise des Personals der anbietenden Unternehmen sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Mit der Ausführung der Aufschlussarbeiten ist grundsätzlich ein qualifiziertes Unternehmen zu beauftragen. Geophysikalische und geotechnische Messungen im nicht ausgebauten Bohrloch sollten stets von Spezialfirmen ausgeführt werden.‟

Auf die Frage, wo er Verbesserungspotential bei der Baugrunduntersuchung sieht antwortet er wie folgt: „Insbesondere bei komplizierten geotechnischen und bohrtechnischen Verhältnissen wird empfohlen, wichtige Bohrparameter elektronisch durch einen Bohrdatenschreiber aufzuzeichnen um die geologische und geotechnische Beurteilung der erbohrten Schichtenfolge zu präzisieren und Fehlinterpretationen zu vermeiden. Es sollten folgende Parameter aufgezeichnet werden: Bohrfortschritt, Tiefe, Spüldruck, Andruck, Drehmoment, Spülmenge, Drehzahl, Schlagenergie, Mastneigung. Die Daten sollten auf der Baustelle als Ausdruck und digital zur Verfügung stehen.‟
 

Fachtechnisch unvollständige oder widersprechende Ausschreibungen führen häufig zu Missverständnissen und Nachträgen bei der Ausführung. Der Verzicht auf Überprüfung des eingesetzten Gerätes und des Personals fördert die Qualitätsminderung der gewonnen Proben. Bei der Gründung von Windenergieanlagen sollte der Ersteller aus qualitätsbezogenen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten des geotechnischen Berichts als Berater in geotechnischen Belangen bei Ausschreibung, Wertung und Durchführung der Baumaßnahmen hinzugezogen werden.

Der Leiter der Tagung Herr Christian Schümann, TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG, Gruppe Wind Standortgutachten Baugrunderkundung und Gründungsberatung, beantwortet die Frage nach dem Baugrundrisiko bei Erstellung der Windkraftanlagen wie folgt:

„Das Baugrundrisiko trägt grundsätzlich der Bauherr, denn er stellt den „Baustoff Boden“ zur Verfügung. Sollte also trotz einer sorgfältigen und fachgerechten Baugrunderkundung ein nicht vorhersehbarer Schaden an dem Bauwerk „Windenergieanlage“ entstehen, dessen Ursache dem Baugrund zuzuordnen ist, so spricht man vom sogenannten „Baugrundrisiko“, dass der Bauherr zu tragen hat. Der Begriff „Baugrundrisiko“ deckt jedoch nicht die Schäden ab, die auf eine ungenügende, nicht sach- und fachgerechte Baugrunderkundung zurückzuführen sind! Für derartige Schäden haftet der geotechnische Sachverständige.‟