Durch die seit 20.01.2017 geltenden neue ChemVerbotsV (BGBl. I Nr. 4 vom 26.01.2017 S. 94) ist nach § 11 Abs. 2 vorgesehen, dass dann, wenn die Sachkundeprüfung länger als sechs Jahre zurückliegt, zur Verlängerung der Gültigkeit der Sachkunde der Behörde eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer längstens sechs Jahre zurückliegenden, eintägigen Fortbildungsveranstaltung vorgelegt werden soll. Als Inhalte dieser Fortbildung sind die wesentlichen Eigenschaften von Stoffen und Gemischen, die in der Anlage 2 der neuen ChemVerbotsV aufgeführt sind, die mit deren Verwendung verbundenen Gefahren und die sie betreffenden gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben.
Das Sachkunde-Auffrischungs-Seminar ist für diejenigen bestimmt, die bereits vor sechs Jahren oder vor noch längerer Zeit die Sachkundeprüfung nach ChemVerbotsV abgelegt haben oder deren Sachkunde nach früheren Vorschriften anerkannt wurde.
Das Seminar ist auch für diejenigen als Fortbildung geeignet, deren Sachkundeprüfung weniger als sechs Jahre zurückliegt. In einem abschließenden Selbsttest können die Teilnehmer Ihre Kenntnisse überprüfen. Damit von den Behörden anerkannte und auf die zugrunde liegende Sachkundeprüfung zutreffende Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden können, ist bei der Anmeldung anzugeben, um welche Art von Sachkunde es sich handelt, die aufgefrischt werden soll: umfassende Sachkunde oder eingeschränkte Sachkunde ohne Biozide und PSM oder eingeschränkte Sachkunde mit Bioziden und PSM oder eingeschränkte Sachkunde für Einzelstoffe.
Das Fortbildungsseminar ist von der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannt und gilt bundesweit.