Am 20. April 2016 wurde die ATEX Richtlinie 2014/34/EU in Kraft gesetzt. Mit dieser neuen Richtlinie ergeben sich einige Neuigkeiten bei der Eigenherstellung von Produkten, was bisher z.B. nur in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt war. Zusätzlich kamen auch Anforderungen bezüglich der Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette dazu, für alle Wirtschaftsakteure – Hersteller, Händler, Importeure und Bevollmächtigte. Historisch bedingt haben Hersteller im Rahmen der Hersteller-Richtlinie für nicht-elektrische Geräte etwas mehr Freiräume bei der Konformitätsbewertung. Bis Kategorie 2G/2D ist es nicht nötig, eine notifizierte Stelle einzubinden (Ausnahme: Hinterlegung der technischen Akte). Dies ist nur für Kategorie 1G und 1D vorgesehen. Im Seminar wird die ATEX Richtlinie 2014/34/EU ausführlich unter Klärung aller wichtigen Begriffe vorgestellt. Für nicht-elektrische Geräte gelten andere Voraussetzungen und Normen, die anhand von Beispielen näher erläutert werden. Die Thematik der Zündquellen nach EN 1127-1 und der Zündgefahrenbewertung wird angeschnitten. Dazu wird ein eigenes Seminar angeboten.