Sie sind als Prüfer von Sicherheitsschränken tätig und haben mitbekommen, dass sich wesentliche Regelwerke und Vorschriften geändert haben. Beispielsweise hat sich die TRGS 510 zum Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern im Februar 2021 grundsätzlich geändert.

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und TRGS 1203 sind Sie verpflichtet, ihr Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.

Experten empfehlen eine Auffrischung alle zwei, spätestens drei Jahre.

In diesem Kurs können Sie, wie gesetzlich gefordert, Ihr Fachwissen wieder auf den aktuellen Stand bringen und im Rahmen eines Seminars einen Erfahrungsaustausch und Abgleich mit den anderen Kursteilnehmern durchführen. So sind Sie einerseits wieder auf dem aktuellen Stand und können sich gleichzeitig mit den anderen Kursteilnehmern in der Durchführung der Prüfung kalibrieren.