Anschlagmittel sind das Bindeglied zwischen Kran und Last. Sie werden zum Heben und Bewegen von Lasten benötigt. Arbeitgeber sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der Technischen Regel 1201 (Prüfung von Arbeitsmittel und überwachungsbedürftigen technischen Anlagen) verpflichtet, Anschlagmittel regelmäßig durch eine “Befähigte Person“ prüfen zu lassen.
Nach bestandener Prüfung im Seminar “Geprüfte Befähigte Person für die Prüfung von Anschlagmitteln” im Haus der Technik e. V. ist der Teilnehmer befähigt, die jährliche Prüfung von Anschlagmitteln durchzuführen.
Für diese Veranstaltung gelten folgende rechtliche Vorschriften:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); DGUV Vorschrift 1; DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8; VDI-Richtlinie 4068; TRBS 1201